AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ERICH GRAU GMBH

A. Allgemeines

  1. Der Verkauf erfolgt ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird, treten abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers grundsätzlich außer Kraft. Dies gilt von der ersten Auftragserteilung an über die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Durch Annahme bzw. Zahlung der Lieferung werden unsere Bedingungen anerkannt.
  2. Ein Vertragsabschluß kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Bestellungen, mündliche Zusicherungen und Nebenabreden werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Bis dahin ist unser Angebot stets frei bleibend.

B. Art und Umfang von Lieferung und Versand

  1. Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch erst nach Klarstellung aller Einzelheiten, die den Auftrag betreffen. Für den Fall eigener Nichtbelieferung oder bei Betriebs- und Lieferstörungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, sind wir berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verlängerung ist uns zusätzlich eine Anlauffrist von ca. zwei Wochen zu gewähren. Mit der rechtzeitigen Bereitstellung der Ware und der termingerechten Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferzeit als eingehalten.
  3. Bei Lieferverzug ist uns eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zu gewähren. Die Frist läuft ab Eingang einer per Einschreiben zugesandten Mitteilung. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Jeder Anspruch auf Schadensersatz oder Verzugsentschädigung wegen verspätetet Lieferung ist ausgeschlossen.
  4. Die in unserer Auftragsbestätigung gemachten Angaben über Art, Menge, Preis, Maß und Gewicht sind maßgebend. Abweichungen in der Gesamtstückzahl sind bei Serienfertigung zulässig, wenn sie 10% der Auftragsstückzahl nicht über- oder unterschreiten. Der Preis der Ware berechnet sich nach den tatsächlichen Maßen und Gewichten. Widersprüche müssen innerhalb von drei Tagen geltend gemacht werden, danach ist ein diesbezüglicher Mangel nicht mehr anerkennbar.
  5. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen bleibt uns an sämtlichen gelieferten Waren das ausschließliche, verlängerte und erweiterte Eigentumsrecht vorbehalten, auch wenn der Kunde bereits bestimmte Warenlieferungen bezahlt hat. Wird die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterverkauft oder weiterverwendet, dann gilt die einem Dritten gegenüber entstehenden Forderungen in Höhe unseres Guthabens stillschweigend als an uns abgetreten. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer sofort in Kenntnis setzen. Verarbeitet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes der von uns verarbeiteten Waren. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Bei Scheck- oder Wechselzahlung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt bis zur erfolgten Einlösung.

C. Transport

  1. Die Verpackung und der Transportweg werden von uns nach ihrer Zweckmäßigkeit festgelegt
  2. Jede Gefahrtragung geht, sobald die Ware unser Werk verlässt, zu Lasten des Käufers. Die Kosten und die Gefahr für die Zahlungsübermittlung trägt der Käufer. Lieferung und Versand erfolgen ausschließlich ab Werk.

D. Zahlung

  1. Die Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei kostenfreier Rücksendung der Verpackung schreiben wir dem Kunden 2/3 des berechneten Wertes gut, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand befindet. Einwegverpackungen werden nicht mehr zurückgenommen.
  2. Unsere Preise verstehen sich in EURO und gelten für Lieferungen ab Werk. Verpackung, Mautgebühren, Transportkosten und evtl. Transportversicherungskosten erfolgen stets auf Rechnung des Bestellers. Es gelten die am Versandtag bestehenden Preise. Wir sind berechtigt, zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die Preise angemessen zu erhöhen, sofern in dieser Zeit Änderungen bei unseren Kalkulationsfaktoren eintreten, u.a. Änderungen bei Rohmaterial- und Hilfsstoffpreisen, Löhnen, Gehälter, Transportkosten und öffentlichen Abgaben. Bei Kleinmengenabnahmen berechnen wir Mindermengenzuschläge, um erhöhte Bearbeitungskosten abzudecken.
  3. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen rein netto zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir auch ohne vorherige Verständigung berechtigt, die banküblichen Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Bei Zahlung mittels Scheck oder Wechsel gilt diese erst dann als erfolgt, wenn wir über den Gegenwert verfügen. Diesbezügliche Diskontierungs- und Bankkosten hat der Käufer zu tragen. Wechsel werden nur bei besonderer Vereinbarung angenommen. Unsere Vertreter sind nicht zur Annahme von Zahlungen berechtigt.
  4. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder treten Umstände ein, die die Kreditfähigkeit des Käufers mindern, so werden alle unsere Forderungen sofort nach Erhalt der Mahnung fällig. Wir sind außerdem berechtigt, alle noch etwaigen Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten, sowie ab einer Nachfrist von ca. zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Wir sind weiterhin berechtigt, die Ware in unserer Verfügungsgewalt zu nehmen. Dem Käufer ist untersagt, bereits gelieferte Ware weiter zu veräußern.

E. Gewährleistung und Mängelbeseitigung

  1. Die Ware ist nach dem Eingang sofort zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware grundsätzlich schriftlich direkt bei unserem Werk erhoben werden. Treten Mängel auf, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, so sind sie unverzüglich nach ihrer Entdeckung zur rügen, längstens nach drei Monaten; spätere Gewährleistungsansprüche können nicht mehr geltend gemacht werden. Die gerügte Ware darf ohne unsere Einwilligung weder bearbeitet, weiterverwendet noch zurückgesandt werden.
  2. Bei nachweisbar berechtigten Beanstandungen, die Material und Ausführungsfehler betreffen und die der Kunde termingerecht geltend gemacht hat, können wir nach unserer Wahl
    1. den Fehler innerhalb der dafür erforderlichen Zeit beseitigen
    2. durch kostenfreie Lieferung von mängelfreier Ware Ersatz leisten oder
    3. dem Kunden eine Gutschrift in Höhe des berechneten Wertes erteilen.
  3. Unsere Gewährleistung für das verarbeitete Material beschränkt sich ausschließlich auf DIN-Werte und DIN-Normen des verwendeten Vormaterials. Wir haften nicht für entstehende Leistungs- und Qualitätsminderungen des Materials durch die Bearbeitung, auch nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch Weiterverarbeitung unseres Materials entstehen. Eine Instandsetzung fehlerhafter Ware darf nur in unserem Werk oder nur mit unserer Genehmigung erfolgen. Durch Austausch ersetzter Teile gehen in unser Eigentum über.

F. Kundenspezifische Werkzeuge, Vorrichtungen und Abnahmeverpflichtung

  1. Kundenspezifische Werkzeuge und Vorrichtungen, die wir für einen Kundenauftrag anfertigen oder beschaffen, bleiben ausschließlich unser Eigentum und werden von uns mit der nötigen Sorgfalt gelagert, auch wenn der Auftraggeber die Kosten ganz oder teilweise getragen hat. Dies gilt auch für Ersatzwerkzeuge und Ersatzvorrichtungen. Schnittwerkzeuge oder Vorrichtungen, deren Herstellungskosten vom Kunden getragen wurden, werden von uns lediglich für Lieferungen an diesen Kunden verwendet. Diese Bindung besteht für uns aber nur solange, wie der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Weitere Ausnahmen bedürfen einer gegenseitigen Sondervereinbarung. Zwei Jahre nach der letzten Lieferung an den Kunden sind wir dieser ausschließlichen Lieferverpflichtung enthoben und können die Werkzeuge und Vorrichtungen nach eigenem Ermessen verwenden. Eine Haftung im Falle ihres Unterganges übernehmen wir nicht. Wir sind auch nicht zur Abschließung einer Zusatzversicherung verpflichtet. Ansprüche aus Folgeschäden können nicht geltend gemacht werden.
  2. Bei nicht erreichter Abnahmeverpflichtung (= vereinbarte Stückzahl in festgelegter Zeit) sind wir berechtigt, die Differenz zwischen dem Gesamtbetrag, der zur Amortisation der Werkzeuge benötigt wird, und dem tatsächlichen Amortisationsbeitrag der Abnahmemenge in Rechnung zu stellen, einschließlich etwaiger Kapitalkosten.
  3. Von uns gefertigte Entwürfe und Zeichnungen sind unser Eigentum und dürfen nur mit unserem schriftlichen Einverständnis dritten Personen zur Kenntnis gebracht werden.

G. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für Lieferungen ist Vaihingen (Enz)
  • Erfüllungsort für Zahlungen ist Sersheim
  • Gerichtsstand ist Vaihingen (Enz), doch sind wir berechtigt,
    das für den Gerichtsstand des Käufers zuständige Gericht anzurufen.

H. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Erich Grau GmbH
Stanzwerk für Elektrobleche
Uhlandstr. 3-7
D-74372 Sersheim 

Tel.: 0 70 42 / 83 63 - 0
Fax: 0 70 42 / 83 63 - 63 

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Die ERICH GRAU GMBH, gegründet im Jahre 1952, ist heute ein renommiertes, international tätiges Unternehmen auf dem Gebiet der Stanztechnik.

Alle Forderungen unserer Kunden werden mit größter Sorgfalt und Aufmerksamkeit behandelt. Dies gilt für einfache Artikel ebenso wie für technisch anspruchsvolle Teile.